( § 6 Z 9 lit b, § 16 Abs 1 Z 8 lit b EStG 1988 ) Für die Ermittlung fiktiver Anschaffungskosten von vermieteten Gebäuden kann das Ertragswertverfahren herangezogen werden. Dass bei einem zur Gänze den mietrechtlichen Beschränkungen unterliegenden Gebäude (mit entsprechend niedrigen Mieten) der Substanzwert ein entscheidendes Kriterium darstellen soll, müsste vom Abgabepflichtigen dargetan werden. Ein bestandfreies Gebäude kann mit einem vollvermieteten Gebäude für Zwecke der Schätzung der fiktiven Anschaffungskosten nicht verglichen werden. VwGH 20.07.1999, 98/13/0109. (Beschwerde abgewiesen)