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§ 1014 ABGB

Arbeitsrechtliche EntscheidungshinweiseARD 5089/27/2000 Heft 5089 v. 14.1.2000

( § 1014 ABGB ) Ein Spesenpauschale von monatlich S 3.000,- stellt einen Entgeltbestandteil des Arbeitnehmers dar, der nicht nachträglich mit Belegen gerechtfertigt werden muss.

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