( § 12 Abs 2 Z 2 lit b UStG, Art 17 RL 77/388/EWG ) Zu den Fragen, ob es einem Mitgliedstaat verwehrt ist, Kleinbusse nach In-Kraft-Treten der Sechsten Mehrwertsteuerrichtlinie RL 77/388/EWG vom Vorsteuerabzug auszuschließen, wenn der Vorsteuerabzug für diese Kfz vor In-Kraft-Treten der Richtlinie tatsächlich in der Praxis gewährt wurde, und ob es einem Mitgliedstaat ohne vorausgehende Konsultationen gestattet ist, zur Konsolidierung des Budgets bestehende Vorsteuerausschlüsse unbefristet auszuweiten, hat der VwGH ein Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH gerichtet.