( Art 13 des Protokolls v. 8. 4. 1965 über die Vorrechte und Befreiungen der EG ) Ein Mitgliedstaat kann Haushalten mit nur einem Einkommen und Haushalten mit 2 Einkommen, von denen eines unter einem indexgebundenen Grenzbetrag liegt, eine steuerliche Erleichterung gewähren, diese Vergünstigung aber Haushalten versagen, bei denen ein Ehepartner Beamter oder Bediensteter der EG ist und dessen Gehalt über dem Betrag liegt. EuGH 14.10.1999, Rs. C-229/98 , Fall Zwalmen/Massart.