( § 4 Abs 3 Z 3 ASVG , Art 5 StGG , Art 18 B-VG ) Die Gleichstellung der Musiker mit Dienstnehmern in § 4 Abs 3 Z 3 ASVG (hier: idF BGBl 1958/157) und damit deren Unterwerfung unter die Vollversicherungspflicht nach dem ASVG ist eine Regelung, die einen Eingriff in das verfassungsrechtlich geschützte Eigentumsrecht darstellt; da wesentliche Voraussetzungen der Zulässigkeit eines solchen Eigentumseingriffs aber ungeregelt geblieben sind, nämlich sowohl die Frage einer Versicherungsgrenze als auch jene einer Mindestbeitragsgrundlage, ist die Regelung wegen mangelnder Bestimmtheit verfassungswidrig.