( § 1 EKHG, § 333 ASVG ) Der Begriff „beim Betrieb eines Kraftfahrzeuges“ iSd § 1 Eisenbahn-Kraftfahrzeughaftpflichtgesetz (EKHG) ist dahin zu verstehen, dass entweder ein innerer Zusammenhang mit einer dem Kraftfahrzeugbetrieb eigentümlichen Gefahr oder, wenn dies nicht der Fall ist, ein adäquater Zusammenhang mit einem bestimmten Betriebsvorgang des Kfz bestehen muss, was nur anhand der Umstände des Einzelfalles entschieden werden kann. OGH 29.09.1999, 9 Ob A 211/99s , in Bestätigung von OLG Wien 14. 5. 1999, 10 Ra 338/98v, ARD 5058/12/99.