( § 34 EStG ) Der errechnete Wert der Pflegeleistung der Eltern für ihren behinderten Sohn kann mangels Abflusses nicht als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden.
VwGH 15.09.1999, 99/13/0101
Pflegeaufwendungen als außergewöhnliche Belastung