( AVRAG § 3 ) Wird nicht nur eine Funktion übertragen (hier: Anzeigenakquisition), sondern auch das gesamte Adressenmaterial der bisherigen Anzeigenkunden sowie alle Außendienstmitarbeiter, liegt ein Betriebs-(Teil-)Übergang auch dann vor, wenn es sich bei den Außendienstmitarbeitern um freie Dienstnehmer handelt und keine sachlichen Betriebsmittel übertragen werden.
OGH 8 Ob A 143/98g v. 21.10.1999