( AngG § 26 Z 2 ) Ein Arbeitnehmer tritt berechtigt mit Anspruch auf Kündigungsentschädigung vorzeitig aus, wenn ihm vom Geschäftsführer mitgeteilt wird, dass er während eines Krankenstandes bereits bei der Krankenkasse abgemeldet wurde, er aber „schwarz“ weiterarbeiten könne. ASG Wien 23 Cga 31/99t v. 27.05.1999, rk.