( GmbHG § 16a ) Ein vom einzigen Geschäftsführer und alleinigen Gesellschafter einer GmbH erklärter Rücktritt von seiner Funktion ist regelmäßig als rechtsmissbräuchlich unwirksam, wenn dieser nicht gleichzeitig einen neuen Geschäftsführer bestellt. Bayerisches Oberlandesgericht/BRD 3Z BR 35/99 v. 15.06.1999. (Betriebs-Berater 1999/1782, Heft 35)