( ZPO § 30, § 44 Abs 1 Z 4, ArbVG § 105 Abs 4 ) Das Fehlen der kollegialen Beschlussfassung innerhalb des Betriebsrats betreffend Verweigerung der Zustimmung zur Kündigung im Zeitpunkt der Klagserhebung durch den Betriebsrat führt mangels Klagslegitimation zur Nichtigkeit des Verfahrens.
OLG Wien 7 Ra 69/99i v. 17.03.1999