( AVG § 58 ) Teilt die Gebietskrankenkasse mit einem Schreiben an einen beitragspflichtigen Unternehmer diesem lediglich ihre Rechtsauffassung hinsichtlich einer gesetzlich nicht vorgesehenen, vom Beitragspflichtigen gewünschten Vorgangsweise mit, liegt kein bekämpfbarer Bescheid vor. VwGH 99/08/0038 v. 04.05.1999. (Beschwerde abgewiesen)