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Konkurrenzklausel und Freizügigkeit der Arbeitnehmer

ArbeitsrechtARD 5079/4/99 Heft 5079 v. 26.11.1999

( AngG § 36 Abs 2 , EGV Art 48 ) Neben den Beschränkungen des § 36 Abs 2 AngG und der Sittenwidrigkeit nach § 879 ABGB sind auch europarechtliche Grundsätze der Erwerbsfreiheit und Freizügigkeit der Arbeitnehmer bei der Wirksamkeit von Konkurrenzklauseln zu berücksichtigen. Jedenfalls darf der Freizügigkeitsgrundsatz nur durch schwerwiegende sachliche Gründe eingeschränkt werden.

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