( ASVG § 4 Abs 1, § 357 ) In einem Verfahren, das die Frage zum Gegenstand hat, ob zwischen 2 Personen ein die Versicherungspflicht auslösendes Verhältnis vorliegt, sind Dienstgeber und Dienstnehmer Parteien. BMAGS 120.585/1-7/98 v. 20.03.1998. (ZAS Jud. 5/1999)