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ASVG § 4 Abs 1, § 357

SozialversicherungARD 5078/20/99 Heft 5078 v. 23.11.1999

( ASVG § 4 Abs 1, § 357 ) In einem Verfahren, das die Frage zum Gegenstand hat, ob zwischen 2 Personen ein die Versicherungspflicht auslösendes Verhältnis vorliegt, sind Dienstgeber und Dienstnehmer Parteien. BMAGS 120.585/1-7/98 v. 20.03.1998. (ZAS Jud. 5/1999)

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