( EGV Art 119 - nach Änderung nunmehr EG Art 141, MSchG § 15 ) Eine Weihnachtsgratifikation ist auch dann Entgelt iSd Art 119 EGV, wenn sie vom Arbeitgeber freiwillig gewährt wird und wenn sie überwiegend oder ausschließlich zum Anreiz für zukünftige Dienstleistung und/oder Betriebstreue dienen soll.