(KV-Handel) Für die Handelsangestellte n werden die KV-Gehälter und Lehrlingsentschädigungen ab 1. 1. 2000 um 1,75% erhöht und auf die nächsten 5 bzw. 10 Schilling aufgerundet. Überzahlungen sind aufrecht zu erhalten. Reisezeiten sind zumindest mit dem Normalstundensatz abzugelten und Reisekosten zwingend im Kollektivvertrag geregelt. Das Messegeld wird ebenfalls um 1,75% angehoben. (GPA v. 19. 11. 1999).