( BAO § 216, § 239 ) Im Abrechnungsbescheidverfahren kann nicht über die Rechtmäßigkeit der Abgabenfestsetzung abgesprochen werden.
VwGH 99/15/0044 v. 22.04.1999
Das Abrechnungsbescheidverfahren nach § 216 BAO dient nicht dazu, das Ergebnis rechtskräftiger Abgabenfestsetzungen durch Nachholung von Vorbringen, deren rechtzeitige Geltendmachung versäumt wurde, zu umgehen. Im Abrechnungsbescheid ist nicht über die Rechtmäßigkeit der Abgabenfestsetzung abzusprechen.