( ASVG § 225 Abs 3, BSVG § 106 Abs 3 ) Würden durch Wirksamerklärung von Pensionsversicherungsbeiträgen die Voraussetzungen für eine vorzeitige Alterspension bei langer Versicherungsdauer zu einem früheren Zeitpunkt erfüllt werden, liegt die Tatbestandsvoraussetzung der besonderen Härte für die Wirksamerklärung nicht vor. BMAGS 120.880/1-7/98 v. 27.05.1998. (ZAS Jud. 5/1999)