( ASVG § 131 ) Hat sich ein starker Allergiker allen herkömmlichen Therapiemethoden unterzogen, ohne dass diese den gewünschten Erfolg gebracht hätten, so dass ihm nur noch durch die Anwendung einer alternativen Heilmethode, nämlich der Eigenbluttherapie, geholfen werden konnte, ist davon auszugehen, dass diese Methode sowohl zweckmäßig ist, als auch das Maß des Notwendigen nicht überschreitet. LG Leoben 25 Cgs 132/97 v. 06.04.1998. (ZAS Jud. 5/1999)