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ASVG § 98 Abs 2

SozialversicherungARD 5075/16/99 Heft 5075 v. 12.11.1999

( ASVG § 98 Abs 2 ) Verfolgt die Vereinbarung einer Übertragung von Pensionsansprüchen auf Angehörige den Zweck, die Pensionsansprüche dem exekutiven Zugriff Dritter zu entziehen, ist der Anspruchsübertragung nicht zuzustimmen. VwGH 96/08/0166 v. 16.02.1999. (Beschwerde abgewiesen)

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