( ASVG § 98 Abs 2 ) Verfolgt die Vereinbarung einer Übertragung von Pensionsansprüchen auf Angehörige den Zweck, die Pensionsansprüche dem exekutiven Zugriff Dritter zu entziehen, ist der Anspruchsübertragung nicht zuzustimmen. VwGH 96/08/0166 v. 16.02.1999. (Beschwerde abgewiesen)