( ASVG § 203 ) Dass ein Kraftfahrer infolge Minderung der Erwerbsfähigkeit um weniger als 20% seinen Beruf nicht mehr ausüben kann, bedeutet keinen Härtefall und reicht für die Zuerkennung einer Versehrtenrente nicht aus.
OGH 10 Ob S 55/99g v. 16.03.1999