vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Einschätzung der Minderung der Erwerbsfähigkeit in Härtefällen

SozialversicherungARD 5075/14/99 Heft 5075 v. 12.11.1999

( ASVG § 203 ) Ein Härtefall, der eine von der medizinischen Minderung der Erwerbsfähigkeit durch einen Arbeitsunfall abweichende Einschätzung rechtfertigt, liegt nur dann vor, wenn den versicherten infolge der Aufgabe oder erheblichen Einschränkungen der bisherigen Tätigkeit beträchtliche Nachteile in finanziell-wirtschaftlicher Hinsicht treffen und eine Umstellung auf andere Tätigkeiten unmöglich ist oder ganz erheblich schwerfällt.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte