Mit Jahresbeginn 2000 wird für freiberuflich tätige Kammermitglieder eine wichtige Gesetzesänderung wirksam. Ab kommendem Jahr sollten nämlich Ärzte, Apotheker, Dentisten, Tierärzte, Patentanwälte, Wirtschaftstreuhänder, Zivilingenieure, Notare und Rechtsanwälte der gewerblichen Krankenversicherung angehören (§ 2 Abs 1 Z 4 iVm § 273 Abs 3 GSVG).
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