vorheriges Dokument
nächstes Dokument

ABGB § 1157

ArbeitsrechtARD 5073/26/99 Heft 5073 v. 3.11.1999

( ABGB § 1157 ) Nicht nur den Arbeitnehmer, sondern auch den Arbeitgeber trifft eine Fürsorge- bzw. Treuepflicht (Fremdinteressenwahrungspflicht) hinsichtlich seiner Arbeitnehmer, die es als zumutbar erscheinen lässt, Auffassungsdifferenzen über die Anrechnung von Vordienstzeiten im Rahmen der Fürsorgepflicht aufzuklären. OLG Wien 7 Ra 107/99b v. 28.04.1999, Revisionsrekurs unzulässig.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte