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FinStrG § 51 Abs 1, Wr. GetrStG § 5 Abs 1

Steuerrechtliche EntscheidungshinweiseARD 5072/29/99 Heft 5072 v. 27.10.1999

( FinStrG § 51 Abs 1, Wr. GetrStG § 5 Abs 1 ) Die Bestrafung eines Getränkesteuerpflichtigen, weil er die Getränkesteuererklärung zwar termingemäß aber nicht „in voller Höhe“ eingereicht hat, ist mangels Vorliegens eines strafrechtlichen Tatbestandes rechtswidrig.

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