( EStG § 99 ) Durch das Steuerreformgesetz 2000, BGBl I 1999/106, wurde § 99 EStG bereits dahingehend novelliert, dass im Verordnungsweg gegenüber allen Staaten, die wie Deutschland eine Werkvertragsabgabe einführen (die allerdings inzwischen mit 1. 4. 1999 wieder rückwirkend beseitigt wurde, siehe ARD 5050/17/99 und ARD 5068/24/99), Retorsion geübt werden kann. BMF 110502/216-Pr.4/99 v. 13.09.1999.