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Schachtelprivileg für Betriebsstätten ausländischer Gesellschaften

Lohnsteuer und AbgabenARD 5069/6/99 Heft 5069 v. 15.10.1999

( KStG § 10 Abs 2, EGV Art 52, 58 ) Art 52 EGV (nach Änderung jetzt Art 43 EG) und Art 58 EGV (jetzt Art 48 EG) stehen einer Regelung entgegen, nach der einer im Inland (hier: in Deutschland) gelegenen Betriebsstätte einer Kapitalgesellschaft mit Sitz in einem anderen Mitgliedstaat nicht unter den gleichen Voraussetzungen wie Kapitalgesellschaften mit Sitz im Inland folgende steuerliche Vergünstigungen gewährt werden:

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