( ASVG § 175 Abs 1, § 8 Abs 1 Z 3 lit a ) Unfälle bei der Besorgung von Hilfsmitteln für unternehmensfremde Gefälligkeitsdienste im Rahmen einer gewerblichen Tätigkeit stehen nicht als Arbeitsunfall unter Versicherungsschutz.
OGH 10 Ob S 96/99m v. 04.05.1999