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ASVG § 101

Sozialversicherungsrechtliche EntscheidungshinweiseARD 5068/43/99 Heft 5068 v. 12.10.1999

( ASVG § 101 ) Eine vom SV-Träger in seiner Entscheidung getroffene Lösung der Frage, ob bei einem Versicherten Invalidität nach § 255 Abs 1 oder nach Abs 3 ASVG zu beurteilen ist, kann auch durch Herstellung des gesetzlichen Zustandes gemäß § 101 ASVG richtig gestellt werden.

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