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Keine Erbschaftssteuerbefreiung für wertvolle Porzellangegenstände

Lohnsteuer und AbgabenARD 5068/26/99 Heft 5068 v. 12.10.1999

( ErbStG § 15 Abs 1 Z 1 lit a ) Porzellangegenstände, deren Funktion als Wertanlage im Vordergrund steht, gelten nicht als Hausrat und sind daher nicht von der Erbschaftssteuer befreit.

VwGH 97/16/0160, 0161 v. 05.07.1999

keine Erbschaftssteuer für Hausrat

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