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Einbeziehung in die Arbeitslosenversicherungspflicht von Bediensteten von Verkehrsunternehmungen

SozialversicherungARD 5068/23/99 Heft 5068 v. 12.10.1999

( AlVG § 1 Abs 2 lit c idF vor BGBl 1993/817, BBG § 22 Abs 5 ) Die Einbeziehung von Bediensteten der Verkehrsbetriebe der Grazer Stadtwerke in die Arbeitslosenversicherungspflicht ist verfassungsrechtlich unbedenklich.

VfGH B-2658/97 v. 11.12.1998

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