( AlVG § 9 Abs 1 ) Entspricht das Anforderungsprofil eines zugewiesenen Arbeitsplatzes einem Arbeitslosen nicht, liegt in der Nichtwahrnehmung eines Vorstellungstermines keine Vereitelung.
VwGH 96/08/0252 v. 22.12.1998
Vereitelung
( AlVG § 9 Abs 1 ) Entspricht das Anforderungsprofil eines zugewiesenen Arbeitsplatzes einem Arbeitslosen nicht, liegt in der Nichtwahrnehmung eines Vorstellungstermines keine Vereitelung.
VwGH 96/08/0252 v. 22.12.1998
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