( AlVG § 12 Abs 1 ) Ein Arbeitsloser, der mit seiner Mutter im gemeinsamen Haushalt lebt und diese auf Grund ihrer Pflegebedürftigkeit 24 Stunden am Tag pflegen muss und der aus diesem Grund an der Aufnahme einer Beschäftigung gehindert ist, ist nicht verfügbar und hat daher keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld (Notstandshilfe). VwGH 99/08/0009 v. 16.03.1999. (Beschwerde abgewiesen)