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Familienzusammenführung türkischer Staatsbürger

ArbeitsrechtARD 5068/16/99 Heft 5068 v. 12.10.1999

( ARB 1/80 Art 7 ) Der Familienangehörige eines türkischen Staatsbürgers, zu dem zu ziehen dieser im Rahmen der Familienzusammenführung die Genehmigung erhalten hat, muss dem regulären Arbeitsmarkt aktuell angehören; diese Voraussetzung erfüllt nicht, wer Invaliditätspension bezieht. Diese ursprüngliche Bezugsperson kann auch nicht durch einen anderen Familienangehörigen „ersetzt“ werden.

VwGH 97/09/0179 v. 26.05.1999

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