( GebAG § 41 ) Die inhaltliche Richtigkeit des Gutachtens eines Sachverständigen ist für die Frage des Gebührenanspruchs nicht relevant. OLG Wien 10 Ra 72/99b v. 26.07.1999.
( GebAG § 41 ) Die inhaltliche Richtigkeit des Gutachtens eines Sachverständigen ist für die Frage des Gebührenanspruchs nicht relevant. OLG Wien 10 Ra 72/99b v. 26.07.1999.