( ZPO § 228, ABGB § 1330 ) Rechtliche Qualifikationen von Organisationsänderungen des Arbeitgebers hinsichtlich eines bereits beendeten Dienstverhältnisses sind nicht feststellungsfähig.
OLG Wien 9 Ra 281/98d v. 22. 1.1999, Revision unzulässig
( ZPO § 228, ABGB § 1330 ) Rechtliche Qualifikationen von Organisationsänderungen des Arbeitgebers hinsichtlich eines bereits beendeten Dienstverhältnisses sind nicht feststellungsfähig.
OLG Wien 9 Ra 281/98d v. 22. 1.1999, Revision unzulässig