( AVRAG § 1 Abs 2, § 3, § 6, RL 77/187/EWG , Tir. MusikschulG § 5 ) In Hinblick auf die Betriebsübergangsrichtlinie RL 77/187/EWG können sich Musikschullehrer, deren Dienstverhältnis von einer privatrechtlichen Musikschule auf ein Land oder eine Gemeinde übergegangen ist, - auch ohne Anwendbarkeit des § 3 AVRAG - auf einen Betriebsübergang und das damit verbundene Verbot der Verschlechterung der Arbeitsbedingungen berufen. OGH 9 Ob A 84/99i v. 05.05.1999.