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Arbeitszimmer in gemischt genutztem Wohnhaus

Lohnsteuer und AbgabenARD 5066/11/99 Heft 5066 v. 5.10.1999

( EStG § 20 Abs 1 Z 2 lit d ) Räume eines gemischt genutzten Wohnhauses können nicht im Ausmaß betrieblich notwendiger Arbeitsräume als Arbeitszimmer anerkannt werden, wenn sie tatsächlich nicht ausschließlich oder nahezu ausschließlich betrieblich genutzt werden.

VwGH 97/15/0070 v. 24.06.1999

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