( ArbVG § 2 Abs 2 Z 3, § 3 Abs 1 ) Die Valorisierung einer Betriebspension kann auch dann (maßvoll) durch einen Kollektivvertrag nach Eintritt von Arbeitnehmern in den Ruhestand geändert werden, wenn diese zuvor durch eine Betriebsvereinbarung günstiger geregelt war.
OGH 9 Ob A 14/99w v. 16.06.1999