( GewO § 82 lit d ) Die Inbetriebnahme eines Firmen-Kfz trotz ausdrücklichen Verbots des Arbeitgebers, und ohne im Besitz eines Führerscheins zu sein, berechtigt den Arbeitgeber zur Entlassung des Arbeitnehmers. ASG Wien 19 Cga 96/97v v. 10.02.1999, Berufung erhoben.