vorheriges Dokument
nächstes Dokument

EStG § 18 Abs 1 Z 2

Lohnsteuer und AbgabenARD 5064/33/99 Heft 5064 v. 25.9.1999

( EStG § 18 Abs 1 Z 2 ) Beiträge für eine Lebensversicherung an ein in Deutschland ansässiges Versicherungsunternehmen, das im Inland weder Sitz noch Geschäftsleitung hat, dem jedoch die Erlaubnis zum Geschäftsbetrieb im Inland zukommt, sind als Sonderausgaben nach § 18 Abs 1 Z 2 EStG 1988 zu berücksichtigen. VwGH 98/14/0084 v. 17.02.1999. (Bescheid aufgehoben)

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte