vorheriges Dokument
nächstes Dokument

ArbIG § 8 Abs 1

ArbeitsrechtARD 5064/15/99 Heft 5064 v. 25.9.1999

( ArbIG § 8 Abs 1 ) Es entspricht durchaus den mit einer Kontrolltätigkeit verfolgten Zwecken, Kontrollen bzw. Einsichtnahmen in Unterlagen durch das Arbeitsinspektorat unangemeldet durchzuführen, woraus sich die Verpflichtung des Arbeitgebers ergibt, auch bei unangemeldeten Kontrollen nach Möglichkeit die geforderten Unterlagen zur Einsicht zur Verfügung zu stellen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte