( GewO § 82 lit g ) Dem Chef vor Mitarbeitern das Götz-Zitat zu sagen, ist eine so schwere Verfehlung, dass sie die Entlassung eines Arbeitnehmers rechtfertigt, auch wenn ein rauher Umgangston im Unternehmen üblich ist. OLG Wien 8 Ra 3/99s v. 03.03.1999.