(BSVG § 122c, RL 79/7/EWG Art 7 Abs 1 ) Die richtlinienkonforme Ausnahmeregelung hinsichtlich der Zulässigkeit eines unterschiedlichen Pensionsantrittsalters von Männern und Frauen kann auf Leistungen wie die vorzeitige Alterspension wegen Erwerbsunfähigkeit nicht angewendet werden.
Schlussantrag des Generalanwalts v. 16.09.1999zu EuGH Rs. C-104/98 , Fall Buchner u.a.