( AngG § 29, § 34, ASGG § 61 ) Für den Fall des Entstehens eines neuen Urlaubsanspruchs während des Zeitraums, um den der Arbeitnehmer infolge einer zeitwidrigen Kündigung verkürzt wurde, muss auch dieser Anspruch - sowie z.B. ein während der (fingierten) Kündigungsfrist entstehender Abfertigungsanspruch - bei der Berechnung der Kündigungsentschädigung berücksichtigt werden.