( BAO § 184 ) Völlig unbestimmt gebliebene Ausführungen eines Steuerpflichtigen zu Fremdmittelfinanzierungen - er habe Konten überzogen - können bei einer Vermögensdeckungsrechnung mangels jedweden konkreten Vorbringens nicht als Nachweis bzw. Glaubhaftmachung des Vorhandenseins weiterer Geldmittel gewertet werden. VwGH 93/13/0218 v. 27.08.1998. (Beschwerde abgewiesen)