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Verweisbarkeit von Tankwarten

SozialversicherungARD 5061/13/99 Heft 5061 v. 17.9.1999

( ASVG § 255 Abs 3 ) Ein Tankwart genießt auch dann keinen Berufsschutz, wenn seine Qualifikation als Kfz-Mechaniker Bedingung für die Aufnahme als Tankwart war, er aber nur geringfügig für Reparaturarbeiten an Kraftfahrzeugen herangezogen wurde.

OGH 10 Ob S 411/98h v. 18.02.1999

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