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Beitragszuschlag bei neuen Selbständigen

SozialversicherungARD 5060/4/99 Heft 5060 v. 14.9.1999

BMAGS 20.001/112-2/99 v. 22.07.1999

Pflichtversicherung auf Grund einer Erklärung

Nach der derzeit geltenden Rechtslage ist die Pflichtversicherung gemäß § 2 Abs 1 Z 4 GSVG vor Vorliegen des rechtskräftigen Einkommensteuerbescheides für das jeweilige Jahr nur dann festzustellen, wenn der neue Selbständige eine Erklärung abgibt, dass seine Einkünfte aus sämtlichen der GSVG-Pflichtversicherung unterliegenden Tätigkeiten im Kalenderjahr die Versicherungsgrenzen nach § 4 Abs 1 Z 5 oder Z 6 GSVG übersteigen werden.

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