( EStG § 4 Abs 3, § 6 ) Eine bloße Wertminderung einer betrieblich veranlassten Darlehensforderung darf bei einem Steuerpflichtigen, der seinen Gewinn nach § 4 Abs 3 EStG 1988 ermittelt, nicht berücksichtigt werden. Eine Teilwertabschreibung gemäß § 6 EStG kommt im Rahmen der Gewinnermittlung nach § 4 Abs 3 EStG nicht in Betracht. VwGH 96/13/0007 v. 16.12.1998. (Beschwerde abgewiesen)